WICHTIG:
Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, liebe Eltern, aus gegebenem Anlass weiße ich auf folgendes hin:
Gemäß §11 Abs. 1 WB-AT und § 8 WB-AT gilt folgende Regelung:
Für die Teilnahme am Vereins-Schwimmen ist es zwingend erforderlich sportgesund zu sein. Diese Sportgesundheit kann nur ein Arzt feststellen! Er stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Sie ist ein Jahr gültig und muss dann wieder erneuert werden.
Ohne ein gültiges Attest ist es nicht möglich am Training und an Wettkämpfen teilzunehmen.
Kein Übungsleiter darf ein Kind am Training ohne regelmäßige Überprüfung der Sporttauglichkeit durch einen Arzt teilnehmen lassen. Wenn
also kein Attest vorliegt, ist der Übungsleiter angehalten, das Kind sofort und für die Dauer der Nichtvorlage vom Trainingsbetrieb auszuschließen!
Es ist sinnvoll die Untersuchung von einem SPORTARZT durchführen zu lassen. Dieser ist in der Lage, die sportmedizinischen Besonderheiten zu erkennen. Gerade in der körperlichen Entwicklungsphase eines Kindes ist die Durchführung sportmedizinischer Untersuchungsmethoden bei gleichzeitiger Ausübung von Sport (auch bei „breitensportlicher“ Belastung) wichtig. So lassen sich frühestmöglich gesundheitliche Fehlentwicklungen erkennen.
Vor allem im Interesse des Kindes und um die Teilnahme am Trainingsbetrieb nicht zu gefährden, bitten wir die Untersuchungen regelmäßig und rechtzeitig bei einem niedergelassenen Sportarzt oder Hausarzt vornehmen zu lassen. Der jeweilige Trainer nimmt die vom Arzt ausgestellten Bescheinigungen an sich und wird rechtzeitig vor Ablauf an die Untersuchung erinnern.
Alle, die kein gültiges ärztliches Attest vorliegen haben, können erst wieder am Training teilnehmen, wenn mir ein gültiges aktuelles ärztliches Attest vorgelegt wurde.
Wir bitten um Verständnis, dass eventuell entstehende Kosten nicht vom Verein übernommen werden können.
Mit sportlichem Gruss
Frank